Steuerliche Optimierung in allen betrieblichen und außerbetrieblichen Bereichen
Beratung in Zusammenhang mit der Geltendmachung von Vorsteuern (zB bei Amtsgebäuden, Bauhöfen, Mehrzweckhallen/Turnsälen, Kindergärten, der Errichtung von Feuerwehrhäusern, bei Straßensanierungen in Zusammenhang mit Kanalsanierungen etc.)
Beratung bei der Veranlagung überschüssiger Finanzmittel
(vor allem in Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer)
Steuerliche Begünstigungen bei Ausgliederungen in Gesellschaften
(Befreiung von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und den Rechtsgebühren inklusive Mietvertragsgebühren sowie den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren)
Ausgliederung von Investitionen in Kommanditerwerbsgesellschaften
Rechtsformgestaltungen für Betriebe gewerblicher Art (BGA) (Müll, Wasser, Merkzweckhalle, etc.) z.B. als Personengesellschaft/ Kapitalgesellschaft/ Vereine