Am 21.01.2016 findet zur Energieabgabenrückvergütung beim EuGH in Luxemburg eine mündliche Verhandlung statt. Der Grund ist brisant: In einer Gesetzesnovelle vom 2011 gab es die unverständliche Streichung für Dienstleistungsbetriebe. Mit der Beschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe wollte die Regierung rund 100 Mio. Euro sparen. Wenn die Ausgrenzung der Dienstleistungsbetriebe tatsächlich für unrechtmäßig angesehen wird, müsste eigentlich das zu viel bezahlte Geld zurückbezahlt werden!