Urteil des VfGH
Zur Frage, ob Dienstleistungsbetriebe nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz idF Budgetbegleitgesetz 2011, BGBI. I Nr. 111/2010, für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 einen Anspruch auf Energieabgabenvergütung haben, hat der VwGH mit Erkenntnis vom 22. August 2012, 2012/170175, entschieden, dass Dienstleistungsbetrieben die Energieabgabenvergütung für den Monat Jänner 2011 noch zusteht.
Gerne führen wir für Sie eine kostenlose Berechnung für den Monat Jänner 2011 durch, ob Ihnen eine Rückvergütung zusteht.