Facts & Figures zur Energieabgabenvergütung

Mit dem Jahr 2011 hat die Bundesregierung die Vergütung der
Energieabgaben für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft. Die Kommunal
Control Steuerberatung wird mit einem Partner den Rechtsweg bis zum
Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschreiten. Um von einem positiven
Ausgang der VfGH-Musterbeschwerden zu profitieren, ist es nötig, sich als
Betroffener anzuschließen. Kommunal Control Steuerberatung wird Ihre
Beschwerde im Instanzenweg bis zum VfGH koordinieren und betreuen.

Ablauf der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Ab sofort Kontaktaufnahme mit Kommunal Control (Auftragsformular)
Anfang 2012 Einreichung der Anträge auf Energieabgabenvergütung für das
Kalenderjahr 2011
Frist 1 Monat Berufung gegen abweisende Bescheide der Finanzämter beim
Unabhängigen Finanzsenat (UFS)
Frist 6 Wochen Berufung gegen abweisende Bescheide des UFS beim
Verfassungsgerichtshof (VfGH)
VfGH prüft, ob er die Beschwerde behandelt. Wenn ja:
Gesetzesprüfungsverfahren – Hier müssen alle Beschwerdefälle
vorliegen, um von einem positiven Ausgang zu profitieren.

History: Die Energieabgabenvergütung für Dienstleistung bis 2010

Bis für das Kalenderjahr 2010, konnten auch Dienstleistungsunternehmen
die Vergütung bereits bezahlter Energieabgaben 5 Jahre rückwirkend beim
Finanzamt beantragen.

Vergütungsfähige Energieträger sind Strom, Erdgas, Kohle, Mineralöle,
Flüssiggas. Der Vergütungsanspruch ist von Betrieb zu Betrieb
unterschiedlich.

Holen Sie sich die Energieabgabenvergütung für 2007 – 2010!
Die Kommunal Control Steuerberatung prüft kostenlos Ihren Vergütungsanspruch
für die Jahre 2007 bis 2010 und übernimmt die komplette
Abwicklung.

Kontakt: Herr Wiedeschitz, Telefon 01/503 730 020, office@kommunalcontrol.at

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