- Steuerliche Optimierung in allen betrieblichen und außerbetrieblichen Bereichen
- Beratung in Zusammenhang mit der Geltendmachung von Vorsteuern (zB bei Amtsgebäuden, Bauhöfen, Mehrzweckhallen/Turnsälen, Kindergärten, der Errichtung von Feuerwehrhäusern, bei Straßensanierungen in Zusammenhang mit Kanalsanierungen etc.)
- Beratung bei der Veranlagung überschüssiger Finanzmittel
(vor allem in Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer) - Steuerliche Begünstigungen bei Ausgliederungen in Gesellschaften
(Befreiung von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und den Rechtsgebühren inklusive Mietvertragsgebühren sowie den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren) - Ausgliederung von Investitionen in Kommanditerwerbsgesellschaften
- Rechtsformgestaltungen für Betriebe gewerblicher Art (BGA) (Müll, Wasser, Merkzweckhalle, etc.) z.B. als Personengesellschaft/ Kapitalgesellschaft/ Vereine
- Steueroptimierung bei Veräußerungen von BGAs